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Sie die entsprechende BLZ oder umgekehrt..
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weiterhilfe.de > Lotto > Lotto Online
Online-Lotto
Nie mehr Online spielen?
Lotto-online:
Ab
01.01.2009 ist die Vermittlung von Lotterieprodukten via Internet auch
für weiterhilfe.de/lotto/ verboten.
Lotto online ist seit 2009 verboten!
Die Rechtslage wird in 2009 weiterhin für viel Unsicherheit sorgen.
Tipp24 dürfte von den Bundesländern (ausgenommen Berlin) Unterlassungserklärungen
zugestellt bekommen. Dagegen wird Tipp24 einstweiligen Rechtschutz einlegen.
Vor dem Hintergrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens sollte
dieser gewährt werden. In diesem Fall wird Tipp24 mit der Geschäftstätigkeit
in Deutschland fortfahren. Problematisch ist die Abhängigkeit von
den Landeslottogesellschaften. Diese könnten die Annahme von Lottoscheinen
verweigern. Damit wäre Tipp24 faktisch die Geschäftsgrundlage
entzogen. Ein einheitliches Vorgehen ist aus Sicht von EquityAnalyst allerdings
wenig wahrscheinlich. In der Vergangenheit konnte kein derartiges Verhalten
beobachtet werden. Zudem dürfte Tipp24 aufgrund des großen Transaktionsvolumens
weiterhin ein attraktiver Partner sein. Das Auslandsgeschäft ist von
der Entwicklung in Deutschland nicht betroffen.
Dazu boerse-go.de: Ab diesem Zeitpunkt ist das Vermitteln von staatlichen
Lotterieprodukten (Lotto) über das Internet gesetzlich verboten. Die
wesentliche Begründung für die staatlich durchgesetzte Enteignung
ist, die Bevölkerung vor Lottospielsucht zu schützen, die nach
Ansicht der Politik im Internet offensichtlich höher ist, als durch
die Vertriebskanäle des staatlichen Lottoblocks. Das Vorgehen der
handelnden Personen bei Behörden, Ministerien sowie beim deutschen
Lottoblock entzieht sich jeglicher wirtschaftlicher und rechtlicher Logik,
so die Meinung. Der Staat verbietet den Vertrieb eines von staatlicher
Seite bereitgestellten Produkts über einen spezifischen Vertriebskanal
(Online). Gleichzeitig wird ein anderer Vertriebskanal (rund 25.000 Lottokioske)
durch die Gewährung von Monopolen sowie Kartellbildung geschützt.
In 2007 lag das Lottovolumen in Deutschland bei rund 7,5 Mrd. Euro. Davon
wurden ca. 5% über das Internet vermittelt und 95% über die staatlich
geschützten Lottokioske. Für die handelnden Personen in Ministerien,
Behörden und Landeslottogesellschaften wird die Eindämmung der
vermeintlichen Suchtgefahr bei Lotto so verstanden, dass der Vertriebsweg
mit dem geringsten Lottovolumen (400 Mio. Euro) sowie mit der kleinsten
Kundenzahl (rund 3 Mio.; Lottokioske haben rund 30 Mio. Kunden) verboten
wird. Gleichzeitig erhält der stärkste Vertriebsweg staatliche
Schutzrechte (Monopol und Kartell). Aufgrund der dargestellten Zusammenhänge,
lässt sich aus unse-rer Sicht nur der Schluss ziehen, dass nicht die
Suchtprävention beim Online-Lotto-Verbot und der daraus staatlichen
Enteignung im Vordergrund steht. Vielmehr dürften für die staatlichen
Akteure fiskalische Interessen sowie Bestandssicherung Antriebsmotor für
das Online-Lotto-Verbot sein. Aufgrund der dargestellten Zusammenhänge,
lasse sich nur der Schluss ziehen, dass nicht die Suchtprävention
beim Online-Lotto-Verbot und der daraus staatlichen Enteignung im Vordergrund
steht. Vielmehr dürften für die staatlichen Akteure fiskalische
Interessen sowie Bestandssicherung Antriebsmotor für das Online-Lotto-Verbot
sein, was dauerhaft rechtlich nicht aufrecht zu erhalten sein dürfte.
Daher bleibe man bei der Kaufempfehlung.
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